Brandschutzordnung
Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung für ein Gebäude ergibt sich aus den Vorgaben des Baurechts, des Arbeitsschutzes und der Berufsgenossenschaften.
Die Brandschutzordnung ist ein maßgeschneidertes Dokument, das für jedes Gebäude individuell erstellt wird und klare Verhaltensregeln, Handlungsanweisungen sowie organisatorische Maßnahmen für den Ernstfall eines Brandes oder bei anderen Schadensereignissen vorgibt. Ziel einer Brandschutzordnung ist es, durch die Kombination von betrieblichem und baulichem Brandschutz, die Sicherheit aller Personen in einem Gebäude zu gewährleisten und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu koordinieren.
In vielen Gebäuden ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erforderlich. Diese besteht aus drei Teilen, die jeweils auf die spezifischen Anforderungen des Gebäudes und seiner Nutzung zugeschnitten sind: Teil A richtet sich an alle Nutzer/innen des Gebäudes, Teil B umfasst präventive Maßnahmen für die Mitarbeiter/innen und Teil C spezifiziert die Aufgaben von Personen mit besonderen Brandschutzqualifikationen, wie zum Beispiel des Brandschutzbeauftragten. Diese dreistufige Struktur gewährleistet, dass alle relevanten Aspekte des Brandschutzes abgedeckt sind.
Ihre Brandschutzordnung wird von unseren Experten individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten. Wir berücksichtigen dabei sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch Ihre betrieblichen Prozesse.
Damit sich jeder sicher fühlt: Unsere Brandschutzordnungen sind in Deutsch, Englisch und Französisch und auf Anfrage in weiteren Sprachen verfügbar. So gewährleisten wir, dass Ihre Brandschutzmaßnahmen in jeder Sprache klar und verständlich kommuniziert werden.